Informationsschild

Innerhalb der GDKE Liegenschaften ist das Fotografieren nur mit ausdrücklicher Genehmigung erlaubt. Fernseh- und Filmaufnahmen sowie kommerzielle Fotoaufnahmen müssen vorher schriftlich beantragt werden. Im Außenbereich ist das Fotografieren für private Zwecke erlaubt.

Einsatz von Drohnen
Grundsätzlich ist für Luftaufnahmen über den landeseigenen Liegenschaften eine Genehmigung erforderlich. Dies gilt ebenso, wenn dafür ferngesteuerte Drohnen, Multikopter oder ähnliche Geräte zu Film- oder Fotozwecken eingesetzt werden. Eine Erlaubnis für solche Aufnahmen wird nur in wenigen, besonders begründeten Ausnahmefällen und unter bestimmten Auflagen erteilt. Der Einsatz dieser Fluggeräte kann die Sicherheit von Personen und denkmalgeschützten Objekten gefährden, Rechte verletzen und das Kultur- oder Naturdenkmal stören.

Café-Restaurant „Zur Nürburg“
Burgplatz 2
53520 Nürburg
Telefon 02691 9399060
zurnuerburg(at)gmail.com
www.zur-nuerburg.de

Wie verhalte ich mich richtig auf einer historischen Anlage? Bitte beachten Sie bei Ihrem Besuch unsere Besuchsordnung. Mehr Informationen

Aufgrund der historischen Situation ist es leider nicht möglich, die Burgruine barrierefrei zu erschließen. Wir bitten um Ihr Verständnis.

Das Mitführen von Hunden an der Leine ist erlaubt.