Innerhalb der GDKE-Liegenschaften ist das Fotografieren nur mit ausdrücklicher Genehmigung erlaubt. Fernseh- und Filmaufnahmen sowie kommerzielle Fotoaufnahmen müssen vorher schriftlich beantragt werden.
Im Außenbereich ist das Fotografieren für private Zwecke erlaubt.
Drohnenaufnahmen unserer Einrichtungen und Liegenschaften
Um Gäste und Tierwelt an den durch uns verwalteten Liegenschaften nicht zu stören oder zu gefährden, ist ein Überfliegen unserer Liegenschaften mit unbemannten Flugobjekten grundsätzlich verboten.
Ausnahmen bilden: öffentliches Interesse, wissenschaftliche Zwecke, aktuelle Presse-Berichterstattung
Eine notwendige Genehmigung kann unter folgenden Angaben unter presse(at)gdke.rlp.de beantragt werden.
- Firma / Einrichtung
- Vor- und Zuname
- betreffende Liegenschaft
- Grund des Drohneneinsatzes
- Terminwunsch (frühestens 7 Werktage nach Antragstellung)
- Telefonkontakt
- EU-Kompetenznachweis A1 oder A3 für Drohnen über 500 Gramm
Wie verhalte ich mich richtig auf einer historischen Anlage?
Mehr Informationen
Das Mitführen von Hunden ist nicht erlaubt. Eine Ausnahme besteht für Blinden- und Assistenzhunde.
Heiraten im romantischen Ambiente der Häuser von Burgen, Schlösser, Altertümer, ist ein außergewöhnliches Erlebnis.
Informationen und Ortsbesichtigungen:
Direktion Burgen Schlösser Altertümer
Telefon 01520 9272195
hochzeiten(at)gdke.rlp.de